MPU FAQs

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die MPU.

MPU FAQs

Diese häufigen Fragen in Zusammenhang mit der MPU werden Ihnen folgend beantwortet. Lesen Sie sich alle Fragen und Antworten durch, auch wenn Sie glauben die ein oder andere Antwort schon zu kennen.

Wer muss eine MPU machen?

Wer ordnet die MPU an?

Wie erfahre ich, ob eine MPU auf mich zukommt?

Wann kommt die Aufforderung zur MPU?

Kann ich die MPU-Anordnung anfechten?

Kann ich die MPU umgehen?

Wo kann ich mich begutachten lassen?

 

Wie vereinbare ich einen MPU Termin?

Gibt es eine MPU Frist?

Ab wann muss ich keine MPU mehr machen?

Was kostet eine MPU?

Muss ich mich auf die MPU vorbereiten?

Was kostet eine MPU Vorbereitung?

Wie lange dauert ein MPU Vorbereitungskurs?

 

 

Gibt es eine MPU Frist?

Wann mit MPU Vorbereitung beginnen?

Muss ich eine Abstinez nachweisen?

Wann soll ich mit dem Abstinenznachweis beginnen?

Wer darf Abstinenzprogramme durchführen?

Wie verhale ich mich nach positivem Gutachten?

Wie verhalte ich mich nach negativem Gutachten?

Muss ich den Führerschein neu machen?

Wer muss eine MPU machen?

Unter welchen Voraussetzungen eine MPU angeordnet wird, ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Die folgenden Paragraphen bestimmen, unter welchen Bedingungen die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel an der Fahreignung erheben können, bzw. müssen. Werden die Eignungszweifel nicht durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens ausgeräumt, wird der Antrag auf Neuerteilung abgelehnt oder die Fahrerlaubnis entzogen.

Der § 11 Eignung regelt die Anordnung einer MPU für Mehrfachpunktetäter und bei Straftaten, die in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mir der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.

§ 13 regelt die Klärung von Eignungszweifel bei einer Alkoholproblematik. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite:

MPU wegen Alkohol

§ 14 regelt die Klärung von Eignungszweifel im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite:

MPU wegen Drogen

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Hinweis:

Auch wenn Sie bisher noch keine Fahrerlaubnis erworben haben, kann eine MPU auf Sie zukommen. Bevor Sie mit der Fahrausbildung bei einer Fahrschule beginnen, sollten Sie zunächst klären, ob möglicherweise eine MPU auf Sie zukommt, wenn Sie schon strafrechtlich gegen Sie ermittelt wurde. Gerade wenn es sich um einen Verstoß gegen das BTMG handelt, wird die Führerscheinstelle Sie nicht zur Prüfung zulassen, wenn Eignungszweifel bestehen, die durch eine MPU ausgeräumt werden müssen. Sollten Sie dann, um die MPU zu bestehen, 15 Monate Abstinenz nachweisen müssen, kann es Probleme geben.

Wer ordnet die MPU an?

Diese Frage wird häufig gestellt. Wer entscheidet, ob Sie eine MPU machen müssen? Es ist einzig und allein die für Sie zuständige Führerscheinstelle. Weder ein Gericht oder die Polizei entscheidet, ob eine MPU auf Sie zukommt.

 

Wie erfahre ich, ob eine MPU auf mich zukommt?

Die einzige zuverlässige Quelle ist ein erfahrener MPU Berater. Die Führerscheinstelle darf Ihnen hierzu keine Auskünfte erteilen, ohne dass ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde und alle Unterlagen vollständig vorliegen. Das gilt insbesondere für das behördliche Führungszeugnis und ein aktueller Auszug aus dem Zentralregister. Wenn Sie dann aufgefordert werden ein MPU vorzulegen, reicht die Zeit meist nicht mehr aus, um sich ausreichend auf eine MPU vorzubereiten.

Wann kommt die Aufforderung zur MPU?

Die Aufforderung zur MPU kommt, wenn der Führerschein entzogen wurde, ca. 6 – 8 Wochen, nachdem Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben.  Wenn aufgrund eines möglicherweise fahreignungsrelevanten Eintrags im Führungszeugnis die Strafakte angefordert wird, kann sich die Zeit deutlich verlängern.

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis kommt die Aufforderung eine MPU vorzulegen meist überraschend, wenn man z. B. wiederholt mit Alkohol auffällig wurde und bei der zweiten Auffälligkeit nur ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Dann erfolgt die Aufforderung zur MPU, wenn der Fahrerlaubnisbehörde dieser Sachverhalt bekannt wird. Das kann dann 3 – 9 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides sein. Auch bei einer Verurteilung in Zusammenhang mit dem BtMG kommt es regelmäßig zu einer Überprüfung der Fahreignung.

Hinweis: Bei einer derartigen Verurteilung gibt es keine Hinweise in dem Urteil, dass eine MPU auf Sie zukommt. Auch Rechtsanwälte, die für das Verfahren beauftragt wurden, geben diesbezüglich nur selten Auskunft.

Kann ich die MPU-Anordnung anfechten?

Die Aufforderung, eine MPU vorzulegen, ist kein rechtsfähiger Bescheid. Somit kann gegen die Aufforderung auch kein Rechtsmittel eingelegt werden. Erst wenn der Antrag auf Neuerteilung abgelehnt oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann gegen diesen Bescheid geklagt werden. Allerdings sind derartige Klagen nur selten erfolgversprechend und nur wenige Anwälte haben diesbezüglich auch die notwendige Erfahrung, um die notwendigen Anträge und Klagen zu erstellen.

Wo kann ich mich begutachten lassen?

Sie können sich innerhalb von Deutschland bei jeder amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung begutachten lassen. Kunden berichten oftmals, dass sie gehört hätten, dass die MPU in Bayern besonders schwer sei. Deshalb sollte man die MPU besser in einem anderen Bundesland machen. Es gibt gewisse Unterschiede zwischen Begutachtungsstellen, aber nicht zwischen verschiedenen Bundesländern. Ohne tiefgreifende MPU Vorbereitung ist sowieso egal wo Sie sich begutachten lassen. Das Ergebnis wird negativ ausfallen. Ein guter und erfahrener MPU Berater kann Ihnen die für Ihren Fall beste MPU-Stelle nennen.

Kann ich die MPU umgehen?

Eine Umgehung der MPU ist theoretisch möglich, indem man eine europäische Fahrerlaubnis in einem andern EU-Land erwirbt. Hierzu muss aber gewährleistet sein, dass das Wohnsitzerfordernis erfüllt ist. Sie müssen sich mehr als 180 Tage im Jahr auch in diesem Land aufhalten. Sie benötigen also eine entsprechende Adresse bei der Sie schon mindestens seit 180 Tagen gemeldet sind. Diese Adresse muss auch weiter gültig sein, nachdem Ihnen eine Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verdacht auf eine Täuschung, was das Wohnsitzerfordernis angeht, kann die ausstellende Behörde die Fahrerlaubnis auch wieder entziehen. Das ist in der Vergangenheit schon häufiger geschehen, wenn der Behörde bekannt wurde, dass bei einer 4 Zimmer Wohnung 30 Personen gemeldet waren.

Das Umgehen der MPU ist also theoretisch möglich, aber meist nur, wenn die Behörden getäuscht werden. Verlassen Sie sich daher nicht auf Anbieter, die Ihnen unproblematisch eine EU-Fahrerlaubnis versprechen und dafür auch gut bezahlt werden wollen.

Wie vereinbare ich den MPU Termin?

Um einen MPU Termin mit einer Begutachtungsstelle zu vereinbaren, muss diese Ihre Führerscheinakte haben. Ohne dass die Führerscheinstelle die Akte an die von Ihnen gewählte Begutachtungsstelle gesandt hat, wird diese keinen Termin mit Ihnen vereinbaren.

In der Aufforderung, eine MPU beizubringen, ist ein Antwortschreiben enthalten, in dem Sie eine Begutachtungsstelle angeben. Nachdem Sie dieses Schreiben an die Führerscheinstelle zurückgeschickt haben, senden diese Ihre Akte an die gewählte Begutachtungsstelle. Diese schreibt Sie dann an und fügt dem Schreiben eine Rechnung bei. Wenn Sie die Rechnung bezahlt haben, können Sie einen Termin mit der Begutachtungsstelle vereinbaren. Warten Sie hierzu ca. 4 Werktage, dass auch sichergestellt ist, dass der Rechnungsbetrag auch auf dem Konto der Begutachtungsstelle eingegangen ist.

 

Gibt es eine MPU Frist?

Wenn Sie von der Führerscheinstelle aufgefordert werden eine MPU vorzulegen, wird Ihnen auch eine Frist gesetzt. Diese Frist beläuft sich meist auf 3 – 4 Monate. Bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann diese Frist meist problemlos um einige Monate verlängert werden.

Geht es allerdings um den behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis, kann die Frist i. d. R. nicht verlängert werden.

Was kostet die MPU?

Es gibt keinen Gebührenkatalog an den sich MPU Begutachtungsstellen halten müssen. D. h., dass die Gebühren frei bestimmt werden können. Die Kosten einer MPU hängen somit von der jeweiligen Begutachtungsstelle für Fahreignung und der behördlichen Fragestellung ab. Bei einfacher Fragestellung betragen die Kosten zwischen 550,00 € und 1.100,00 €. Bei mehreren Fragestellungen können sich die Kosten auch auf 1.800,00 € und mehr belaufen.

Um die aktuellen Gebühren für Ihre MPU zu erfahren, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich bei einzelnen Trägern zu informieren. Ein guter MPU Berater wird Ihnen sicher auch Auskunft geben können.

Mehr Infos zu MPU Kosten: MPU Kosten

Ab wann muss ich keine MPU mehr machen?

Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst einen Blick auf die Verwertungsfristen richten. Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis können Einträge in der Führerscheinakte 10 Jahre verwertet werden. Wird nach Entzug, egal ob behördlich oder gerichtlich, keine neue Fahrerlaubnis erteilt, beginnt die Verwertungsfrist von 10 Jahren spätestens nach einer Wartezeit von 5 Jahren. D. h., dass, wenn keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, Eintragungen 15 Jahre verwertet werden können. Geregelt ist das im § 29 StVG Abs. 5.

Die Verwertungsfrist beginnt neu, wenn in der Zwischenzeit neue Straftaten, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder andere Eignungszweifel begründende Tatsachen eingetragen werden. Auch ein abgelehnter Antrag auf Neuerteilung lässt die Frist neu starten.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

 

Muss ich mich auf die MPU vorbereiten?

Es besteht keine Verpflichtung eine MPU Vorbereitung zu durchlaufen. Zu glauben, eine MPU zu bestehen, ohne sich vorher intensiv und tiefgründig mit den Anforderungen beschäftigt zu haben, kann man als eher naiv bezeichnen. Die MPU hat den Charakter einer Prüfung. Wer würde sich einer Prüfung unterziehen, ohne genaue Kenntnis der Anforderungen und Bedingungen? Dem Gutachter einfach mal was erzählen, von dem man glaubt, dass das schon passen wird, führt nur in sehr seltenen Ausnahmen zu einem positiven Gutachten.

Was kostet mich eine MPU Vorbereitung?

Die Kosten einer MPU Vorbereitung können nicht pauschal angegeben werden. Diese richten sich nach dem Aufwand, also der Anzahl der Gesprächseinheiten die benötigt werden, um Sie vollumfänglich auf die MPU vorzubereiten. Diese Anzahl ist je nach Fall unterschiedlich. Man kann davon ausgehen, dass zwischen 10 und 18 Gesprächseinheiten benötigt werden. Die Kosten für eine Gesprächseinheit liegen zwischen 80,00 € und 250,00 €. Dabei kann eine Gesprächseinheit 45 Minuten oder auch 60 Minuten betragen.

Oftmals werden pauschale Kosten von 1.800,00 € bis 3.000,00 € veranschlagt. Dabei wird dann ein vorgegebenes Programm durchgezogen, unabhängig davon, ob es auf den Kunden passt. Solche Angebote sollten Sie meiden.

Bei der MPU Beratungsstelle Augsburg klären wir in dem kostenlosen Erstgespräch, welcher Aufwand voraussichtlich notwendig ist um Sie auf die MPU vorzubereiten. Bringt ein Kunde schon gute Voraussetzungen mit, weil schon an therapeutischen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen wurde, kann der Beratungsaufwand auch nur 3 – 4 Gesprächseinheiten betragen.

Wie lange dauert ein MPU Vorbereitungskurs?

Was MPU Vorbereitungskurse angeht, gibt es verschiedene Modelle. Da gibt es Tages- und Wochenendkurse, die meist als Gruppenkurse angeboten werden.

Einzelgespräche sind der effektivste und erfolgversprechendste Weg, um sich auf eine MPU vorzubereiten. Die Dauer einer MPU Vorbereitungsmaßnahme mit Einzelgesprächen kann nur zu kurz und niemals zu lang sein. Daher sollten Sie sich so früh wie möglich informieren, welch Anforderungen bei der MPU an Sie gestellt werden und was Sie tun können, um diese zu erfüllen. Wenn Sie diese Informationen haben, können Sie ja immer noch entscheiden, ob Sie noch abwarten wollen. Nur umgekehrt wird kein Schuh draus. Wenn Sie bis kurz vor der MPU warten um sich zu informieren, kann und ist es oftmals viel zu spät.

Wann mit MPU Vorbereitung beginnen?

Man kann nicht zu früh, sondern nur zu spät mit der MPU Vorbereitung beginnen. Der Gutachter erwartet eine Einstellungs- und Verhaltensänderung, die zum Zeitpunkt der MPU als stabil angesehen werden kann. Veränderungen können manchmal schnell eingeleitet werden, brauchen aber ihre Zeit, bis diese derart in die allgemeinen Lebensumstände eingebunden sind, dass diese als normal und selbstverständlich empfunden werden.

Die Veränderungen sollen daher in möglich vielen verschiedenen Situationen erlebt und erprobt worden sein. Je länger die Zeit der Veränderung zum Zeitpunkt der Begutachtung zurückliegt, je mehr Situationen erlebt und positiv abgeschlossen wurden, desto besser für die MPU.

Den wenigsten MPU Betroffenen ist klar, welche Veränderungen wie eingeleitet werden sollen, die dann auch vom Gutachter als tragfähig und angemessen bewertet werden. Wenn Sie erst kurz, also wenige Monate oder gar nur wenige Wochen, vor der MPU mit der Vorbereitung beginnen, ist es daher eher wahrscheinlich, dass eine kurzfristige MPU nicht erfolgversprechend ist.

Manche Kunden, die sich bei der MPU Beratungsstelle Augsburg zum kostenlosen Erstgespräch einfinden, wollen das dann nicht glauben, wenn festgestellt wird, dass eine kurzfristige MPU nicht bestanden werden kann. Sie geben ihr Geld dann bereitwillig einem anderen Berater der ihnen Hoffnung macht. Dann haben diese Kunden nicht nur viel Geld für die Beratung verloren, sondern auch noch die Kosten für die MPU.

Muss ich eine Abstinenz nachweisen?

Während bei Alkoholdelikten bei ca. 50 % der Betroffenen eine Abstinenz gefordert wird, sind es bei Drogendelikten nahezu 100 %.

Bisher wurde bei einer Alkoholfragestellung von einigen MPU Beratungsstellen pauschal eine Abstinenz „angeordnet“. Als Begründung für die Abstinenznotwendigkeit wurde angegeben, dass es ja nicht schade, alkoholabstinent zu leben, oder es eine zwingende Voraussetzung zum Bestehen der MPU sei. Solche Erklärungen sind und waren fachlich nicht qualifiziert. Die Abstinenzbedürftigkeit richtet sich ausschließlich nach der Einstufung der Alkoholproblematik. Diese Einstufung kann nur erfolgen, nachdem das Alkoholtrinkverhalten ausführlich durchleuchtet wurde. Ausnahmen wären, wenn schon eine Entgiftung und Entwöhnungsbehandlung erfolgte, oder sehr hohe Promillewerte gemessen wurden, die jenseits von 2, 5 ‰ liegen. Dann ist eine Abstinenzbedürftigkeit, auch ohne weitere Analyse des Trinkverhaltens, gegeben.

Hinweis: Nach den neuen Beurteilungskriterien 4. Auflage muss, wenn zukünftig geplant ist, reduziert mit Alkohol umzugehen, dieser Umgang über mindestens 6 Monate praktiziert worden und positiv erlebt sein.

Wann soll ich mit dem Abstinenznachweis beginnen?

Wenn Sie eine Abstinenz nachweisen müssen und es sich um eine fortgeschrittene Problematik oder Abhängigkeit handelt, muss die Abstinenz über einen Zeitraum von 15 Monaten nachgewiesen werden. Bei einer Abhängigkeit reichen 12 Monate, wenn eine Entgiftung und Entwöhnungsbehandlung vorausgegangen ist. Erst nach Abschluss des Abstinenzprogramms macht es Sinn, sich einer MPU zu unterziehen.

Daraus ergibt sich für Sie, wann Sie mit dem Abstinenznachweis beginnen sollten.

Wer darf Abstinenzprogramme durchführen?

Die Durchführung von Abstinenzprogrammen erfolgt strengen Richtlinien und wurde in der 4ten Auflage der Beurteilungskriterien neu geregelt. Während bis Ende 2022 Abstinenzprogramme auch über Beratungsstellen, die mit einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation zusammengearbeitet haben, durchgeführt werden konnten, ist dies seit 2023 nicht mehr gestattet, bzw. werden diese Programme nicht mehr anerkannt.

Abstinenzprogramme werden nur noch anerkannt, wenn diese bei entsprechenden Laboren oder Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt wurden. Es gibt auch Gesundheitsämter, die die Auflagen erfüllen, entsprechende Programme durchzuführen.

Wie verhalte ich mich nach positivem Gutachten?

Wenn Sie ein positives Gutachten erhalten haben, lassen Sie dieses so schnell wie möglich Ihrer zuständigen Führerscheinstelle zukommen. Diese wird dann den Checkkartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellen. Je nachdem, was Sie mit der Führerscheinstelle vereinbart haben, können Sie diesen dann nach Eintreffen persönlich abholen oder er wird Ihnen zugeschickt.

Das kann dann 5 – 10 Werktage dauern. Für diese Zeit können Sie sich auch eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Mit dieser dürfen Sie dann in Deutschland fahren. Im Ausland ist die vorläufige Fahrerlaubnis nicht gültig.

Wie verhalte ich mich nach negativem Gutachten?

Wichtig ist immer, dass Sie sich das Gutachten persönlich zuschicken lassen. Geben Sie bei der Begutachtung nicht an, dass das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird. Dann wäre das negative Gutachten in Ihrer Führerscheinakte und ist somit für den Gutachter bei der nächsten MPU verwertbar.

In nur seltenen Fällen macht es Sinn, das negative Gutachten der Behörde vorzulegen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen MPU Berater Ihres Vertrauens, um zu klären, ob Sie das Gutachten eventuell vorlegen sollten.

Bleiben Sie gelassen, wenn die Behörde Ihnen mit negativen Konsequenzen droht, falls Sie das Gutachten nicht vorlegen. Die zu befürchtende negative Konsequenz ist die Versagung Ihres Antrags auf Neuerteilung bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser Konsequenz können Sie nicht entgehen, indem Sie das negative Gutachten vorlegen. Das führt ja dann zu genau der Konsequenz. Der Unterschied ist dann nur, dass, wenn Sie das Gutachten vorlegen, eine erneute kurzfristige MPU erschwert wird oder sogar unmöglich macht. Der Gutachter kann dem negativen Gutachten entnehmen, ob schon Veränderungen eingetreten sind oder nicht. Ist dies nicht der Fall, macht es keinen Sinn, sich vor Ablauf von weiteren mindestens 6 Monaten erneut begutachten zu lassen.

Ziehen Sie bei negativem Gutachten Ihren Antrag auf Neuerteilung zurück, um einem kostenpflichtigen Bescheid zuvorzukommen. Wenn es um den Führerscheinentzug geht, sollten Sie freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten, auch wenn es schwer fällt. Gerade in diesem wird oft das negative Gutachten abgegeben, in der Hoffnung den Führerschein doch noch zu behalten. Diese Hoffnung ist unberechtigt, da das negative Gutachten den Entzug zur Folge hat.

Muss ich den Führerschein neu machen?

Der Führerschein, bzw. die bisher erteilten Führerscheinklassen, müssen nicht neu gemacht werden. Es kann aber sein, dass Sie aufgefordert werden, die theoretische und praktische Führerscheinprüfung erneut abzulegen. Dies ist dann der Fall, wenn der Führerschein länger entzogen war, als der Zeitraum zwischen Ausstellung und Entzug beträgt. Ansonsten wird bei LKW-Klassen nach 5 Jahren und bei PKW nach 10 Jahren eine erneute theoretische und praktische Führerscheinprüfung verlangt.

Sie haben noch weitere Fragen?

Jeder Fall hat seine Eigenheiten. Was die allgemeinen Fragen rund um die MPU angeht, sind schon gut informiert. Sicher haben Sie aber noch Fragen zu Ihrem persönlichen Fall. Diese Fragen können Sie uns gerne telefonsich stellen, oder gleich einen Termin für ein persönliches, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

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Wenn bei Ihnen eine MPU ansteht, oder Sie sich nicht sicher sind, ob eine MPU auf Sie zukommt, sollten Sie gleich anrufen.

Sie erreichen die MPU Beratungsstelle Augsburg

Mo – Fr von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.